Betriebsratsbeteiligung bei der Versetzung von Redakteuren vom Homeoffice zum Desk
Bei einer Versetzung von Redakteuren einer Zeitung vom Homeoffice ins Büro nach dem Ende der Corona-Pandemie hat der Betriebsrat kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats müssen in Presseunternehmen insoweit zurücktreten, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers...
Read More