Zur Privatnutzung überlassener Dienstwagen als verbotene Begünstigung wegen Betriebsratsamt
Die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung nur wegen der Betriebsratstätigkeit ist eine verbotene Begünstigung i.S.d. § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine Mitarbeiterin war als Verkaufsstellenleiterin bei einem Arbeitgeber beschäftigt und seit mehreren Jahren freigestelltes Betriebsratsmitglied. Im Jahr 2016 hatte der Arbeitgeber eine Sozialberatung eingeführt und...
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