Handelsvertreter als Arbeitnehmer
Für die Annahme, ein Handelsvertreter sei als sog. "Einfirmenvertreter kraft Vertrags" i.S.d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Handesgesetzbuch (HGB) tätig, reicht es nicht aus, dass er durch ein branchenbezogenes Konkurrenzverbot in seiner Tätigkeit beschränkt ist, weil eine derartige vertragliche Absprache ihn nicht...
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