Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgeldes mindern
Arbeitgeber sind berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen (hier: Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Arbeitgeber hatte mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in der eine neutral für Fehlzeiten vorgesehene Kürzungsregelung festgelegt worden war. Infolge von Streikaktionen im...
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