Hinweisgeberschutz bei Compliance-Verstoß
Der Hinweisgeberschutz gemäß § 36 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) greift nicht schon dann ein, wenn der Hinweisgeber geltend macht, die benachteiligende Handlung oder Unterlassung beruhe auf dem Umstand, dass er Kenntnis von einem Verstoß i.S.d. § 2 HinSchG erlangt habe. Erforderlich ist vielmehr ein ursächlicher Zusammenhang zwischen...
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