Kein Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf dauerhafte Lesezugriffe auf Arbeitszeitdaten
Ein Durchführungsanspruch des Gesamtbetriebsrats aus § 77 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf Einräumung elektronischer Lesezugriffe auf Arbeitszeitdaten der Arbeitnehmer besteht nicht, wenn es an seiner originären Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG fehlt; dies ist der Fall, wenn die Ausgestaltung von Zugriffsrechten nicht vom...
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