Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Führungskräften innerhalb eines Konzerns
Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis besteht, nur in Betracht, wenn sie - bezogen auf den Betriebsinhaber...
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