Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung ist unwirksam
Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung mit der vereinbarten Verpflichtung, 20% des Gesamtumsatzes aus dem jeweiligen Mandat abzuführen, stellt eine Umgehung im Sinne des § 75d Satz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) dar und ist daher unwirksam. Eine angestellte Rechtsanwältin stritt mit ihrer ehemaligen Arbeitgeberin über den Zeitpunkt der Beendigung...
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