Mitarbeiter/innen der Kita- und Schulassistenz sind keine Tendenzträger
Der Betriebsrat hat bei Unternehmen mit überwiegend karitativem und erzieherischem Zweck kein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung und Versetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sog. Tendenzträger sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kita- oder Schulassistenz sind keine Tendenzträger, wenn sie sie zwar Entscheidungen über Hilfemaßnahmen für...
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