Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit nach TV-L
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen. Eine Mitarbeiterin war bei einem Bundesland im Gefangenenbewachungsdienst in Wechselschicht beschäftigt. Das Land...
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