Erfüllung von diskriminierenden Kundenwünschen: Entschädigung gemäß AGG
Will eine potentielle Kundin nicht von einer weiblichen Person, sondern von einem männlichen Berater betreut werden, hat die Arbeitgeberin im Rahmen ihrer Reaktionsmöglichkeiten grundsätzlich den Schutzpflichten nach § 12 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nachzukommen. Tut sie dies nicht, kann der Entzug der potentiellen Kundin...
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