Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Hat sich der Arbeitgeber in einem gerichtlich festgestellten Vergleich verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein "wohlwollendes" qualifiziertes Zeugnis, mit der Leistungsbewertung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" und der Verhaltensbewertung "stets einwandfrei" zu erteilen, das mit einer "Dankes-, Gruß- und Wunschformel" abschließt, so sind diese Regelungen der Zwangsvollstreckung...
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