Auslegung einer unwiderruflichen Freistellung in einem Kündigungsschreiben
Eine mit dem Kündigungsschreiben ausgesprochene unwiderrufliche Freistellung kann im Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist regelmäßig dahingehend ausgelegt werden, dass die unwiderrufliche Freistellung bis zur rechtlichen Beendigung gemäß der Kündigungsfrist gelten soll. Eine Mitarbeiterin war bei einer Arbeitgeberin die, eine Werbeagentur betreibt, als Mediengestalterin tätig. Mit Schreiben...
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