Verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld bis 30.06.2022
Die Corona-bedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten über den 31.03.2022 hinaus bis zum 30.06.2022 weiter: Der Bundesrat billigte am 11.03.2022 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz in Kraft treten. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds erhöht sich auf 28 statt bisher 24 Monate....
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