Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
Die bloße Mitnahme von einzelnen Gegenständen wie Dekorationsartikeln, Verpackungsmaterial oder Büromöbeln, stellen für einen Betrieb, der Küchen produziert, keine wesentlichen Vermögensgüter dar. Auch die bloße Verwertung der "Marke" stellt keinen Betriebsübergang dar. Das gilt auch für eine Adressänderung. Eine 58-jährige verheiratete Mitarbeiterin ist seit 2011 zuletzt...
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