Kündigung einer leitenden Oberärztin unwirksam
Die außerordentlichen Kündigungen einer leitenden Oberärztin an der TU München durch den Freistaat Bayern haben das Arbeitsverhältnis der Ärztin nicht rechtswirksam beendet. Der zuständige Personalrat wurde nicht vor Ausspruch der Kündigung angehört. Eine leitende Oberärztin an der TU München hatte im Juli 2024 von ihrem Arbeitgeber,...
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