Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung wegen Missbrauch der Machtstellung als Geschäftsführer
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Berufung der Arbeitgeberin gegen die Entscheidung des Arbeitsgeichts Bonn, mit der das Arbeitsverhältnis der klagenden Arbeitnehmerin gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 70.000 EUR aufgelöst wurde, größtenteils zurückgewiesen und die Höhe der Abfindungssumme wegen einer geringfügig abweichenden Berechnungsweise auf...
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