Unwirksame Klausel zur Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten
Löst eine Vertragsklausel die Rückzahlung von Fortbildungskosten aus, wenn das Arbeitsverhältnis "auf Wunsch" des Arbeitnehmers beendet wird, meint dies die unterschiedslose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitnehmers. Mit diesem Inhalt ist die Klausel unangemessen benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch...
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