Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe
In § 2 Abs. 1 des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags Inflationsausgleichsprämie für das Baugewerbe wird tatsächliche Arbeitsleistung bzw. tatsächlicher Entgeltbezug nicht zur Voraussetzung gemacht. § 2 Abs. 6 erlaubt keine ratierliche Kürzung für Zeiten, in denen kein Entgeltanspruch besteht. Eine Mitarbeiterin ist seit 2012 als Büroangestellte in Teilzeit...
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