Fristlose Kündigung eines Verwaltungsleiters der Feuerwehr
Das Arbeitsgericht Duisburg hat die fristlose Kündigung eines Abteilungsleiters der Feuerwehr bestätigt. Der betroffene Mitarbeiter hatte seine Arbeitszeit vorsätzlich falsch dokumentiert, indem er in erheblichem Umfang Arbeitszeit, die vermeintlich auf seine Haupttätigkeit bei der Feuerwehr entfiel, habe "durchlaufen lassen", obwohl er in Wahrheit einer gesondert...
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