Fehlerhafte Unterrichtung bei Massenentlassung kann durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden
Eine unterlassene Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG über die von einer Massenentlassung betroffenen Berufsgruppen kann im Fall einer Betriebsstilllegung durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Stellungnahme...
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