Gerichtliche Auseinandersetzung
Wenn es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht, z.B. Kündigungsschutzprozesse, Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung oder den sonstigen Inhalt des Arbeitsvertrags, über ein Arbeitszeugnis oder betriebliche Altersversorgungsansprüche, sind die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden auch, wenn darüber gestritten wird,...
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