Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen
Das Bundesarbeitsgeicht hat sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen angeschlossen. Danach muss ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden. Er muss...
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