Kündigung ohne vorheriges betriebliches Eingliederungsmanagement
Aug. 12, 2011
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Ein Arbeitgeber, der eine Kündigung wegen lang anhaltender Krankheit eines Arbeitnehmers aussprechen will, ist gehalten, erst das gebotene betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX durchzuführen. Unterlässt er dies, muss er nachweisen, warum die Kündigung auch bei dessen Durchführung unvermeidbar gewesen wäre. Gelingt...
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