Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit
Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung einer TV-Moderatorin für wirksam erklärt, da die Journalistin trotz Abmahnung eine Online-Kolumne für eine im Wettbewerb stehende Tageszeitung verfasst. Die Mitarbeiterin war langjährig im Bereich Finanz- und Börsenberichterstattung für einen Nachrichtensender mit TV- und Onlineberichterstattung tätig. Der Arbeitsvertrag schränkte die...
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