Kündigung wegen Nichtwegschließens von sensiblem Arbeitsmaterial
"In einen Schrank oder dergleichen gesperrt" bedeutet, dass Schublade oder Schrank auch verschlossen sein müssen. Die Erbringung der Arbeitsleistung im Rahmen des rechtmäßig ausgeübten Direktionsrechts - zu dem auch Arbeitsanweisungen zum Datenschutz gehören - ist Hauptleistungspflicht. Die zum Kündigungszeitpunkt 51 Jahre alte, drei Kindern zum Unterhalt...
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