Massenentlassungsanzeige: Fehlen der sog. Soll-Angaben führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigungen
Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), also Angaben über Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer, führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. Eine Arbeitgeberin beschäftigte in...
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