Kündigung von Kurierfahrern wegen Teilnahme an „wildem“ Streik
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungen von drei Fahrradkurierfahrern, die an einem wilden - also nicht von einer Gewerkschaft organisierten - Streik teilgenommen hatten, für wirksam erklärt. Die Arbeitgeberin hatte den Kurierfahrern vorgeworfen, sich an einem viertägigen Streik beteiligt zu haben. Der Streik wurde von Mitarbeitenden...
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