Coronabedingt längeres Arbeitslosengeld
Die befristete Corona-Sonderregelung zur Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um drei Monate gilt nur für Personen, deren Anspruch in der Zeit vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 ansonsten ausgelaufen wäre. Eine Analogie bei späterem Auslaufen kommt nicht in Betracht. Dies hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in...
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