Unwirksame fristlose Kündigung eines Fahrradkurierfahrers
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 16.09.2021 entschieden, dass die arbeitgeberseitige außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung eines Fahrradkuriers eines Lastfahrräder-Lieferdienstes unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat. Dem Mitarbeiter wurde die Kündigung erst zugestellt, nachdem dieser kurz zuvor durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte. Der Einwand...
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