Betriebsbedingte Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei ständigem Einsatz von Leiharbeitnehmern unwirksam
Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Urteile des Landesarbeitsgerichts Köln vom 02.09.2020 Aktenzeichen: 5 Sa 295/20 u.a....
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