Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters nach rechtskräftiger Verurteilung
Der durch eine rechtskräftige Verurteilung (Betrug mit Steuergeld) in der Öffentlichkeit entstandene Vertrauensverlust macht es dem Mitarbeiter einer politischen Fraktion (hier: DIE LINKE) unmöglich, die politischen Auffassungen der Fraktion nach außen glaubwürdig zu vertreten. Infolgedessen kann er auch nicht mehr seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen, weshalb...
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