Außerordentliche Kündigung wegen jahrelanger Alkoholerkrankung
Eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gem. § 626 BGB kann gerechtfertigt sein, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, aufgrund der Krankheit (hier: eine Alkoholerkrankung) der Arbeitnehmerhin die prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen werden und infolge der gebotenen Interessenabwägung die Beeinträchtigung...
Read More