Betriebsrat muss bei zweifelhaftem Verfügungsanspruch auf die Übernahme von Schulungskosten weitergehenden Verfügungsgrund darlegen
Ist der Verfügungsanspruch zweifelhaft (hier: wegen der im einstweiligen Rechtschutzverfahren nicht zu klärenden Frage der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft), bedarf es für den Erlass einer sog. Leistungs- bzw. Befriedigungsverfügung im Rahmen einer Folgenabwägung eines besonderen weitergehenden Verfügungsgrundes. Der bloße Untergang des Anspruchs auf eine bestimmte Betriebsratsschulung...
Read More