Frage des Arbeitgebers nach einer bestimmten Gewerkschaftszugehörigkeit kann unzulässig sein
Fordert ein Arbeitgeber seine Beschäftigten auf, zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, so kann hierin eine unzulässige Einschränkung der Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft aus Art. 9 Abs. 3 GG liegen. Ein alle denkbaren Fallgestaltungen umfassender Unterlassungsantrag der Gewerkschaft hat allerdings aus deliktsrechtlichen Gründen...
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