Kündigung wegen Diebstahls einer wertlosen Sache
In den letzten Jahren haben mehrere Urteile wegen Diebstahls geringwertiger Waren in den Medien für Aufsehen gesorgt (z.B. Getränkebon, Brotaufstrich, Sperrmüllbett). Grundsätzlich stellen auch kleine Diebstähle zum Nachteil des Arbeitgebers einen Kündigungsgrund dar. Die von den Arbeitsgerichten stets vorzunehmende Interessenabwägung geht in derartigen Fällen jedoch...
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