Diskriminierung im Bewerbungsverfahren
Es gibt keinen Generalverdacht der Diskriminierung. Die bloße Behauptung einer Diskriminierung durch einen abgelehnten Bewerber "ins Blaue hinein" ohne tatsächliche Anhaltspunkte genügt nicht: allein die Aussage, ein Merkmal gem. § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu erfüllen und deshalb eine ungünstigere Behandlung als eine andere Person...
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