Streikaufruf an Bonner Uni-Klinik zulässig
Das Arbeitsgericht Bonn hat den Antrag des Universitätsklinikums Bonn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der dortigen Streikmaßnahmen zurückgewiesen. Damit ist die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di berechtigt, weiterhin zu Streikmaßnahmen der Tarifbeschäftigten aufzurufen, und nicht verpflichtet, ihren Streikaufruf vom 20.05.2022 zu widerrufen. Ver.di fordert vom Arbeitgeberverband des...
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