Vereinbarung von Arbeitsentgelt bei Betriebsratstätigkeit
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist wirksam, wenn sie sich innerhalb eines tatsächlichen Korridors hypothetischer Betrachtung bewegt. Wird dieser Korridor verlassen, wird die Vereinbarung unwirksam. Der Umfang der Betriebsratstätigkeit kann keine Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 Bürgerliches Gesetzbuch...
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