Keine selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei Reise in Hochrisikogebiet mit geringerer Inzidenz als in Deutschland
Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt....
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