Tarifliche Freistellungstage bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist. Er besteht als originärer Erfüllungsanspruch fort und ist grundsätzlich nicht auf das...
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