Kündigung eines Lehrers wegen Ablehnung der Maskenpflicht
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erklärt. Der Lehrer hatte es abgelehnt, im Schulbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine E-Mail von ihm an die Schulelternsprecherin enthielt neben Ausführungen zur allgemeinen Bewertung der Maskenpflicht...
Read More