Verlängerung und Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird über den 10.09.2021 hinaus verlängert und an die steigenden Infektionszahlen angepasst. Das Bundesarbeitsministerium teilte heute mit, dass Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel bestehen bleiben. Zusätzlich sollen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer künftig für den Impftermin freistellen. Die Verordnung gilt für...
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