Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen
Die Pflicht zur Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) besteht nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch bei krankheitsbedingten Massenentlassungen. Der betreffende Mitarbeiter ist seit dem 15.04.2008 als Luftsicherheitsassistent in einem 6-2-Schichtsystem bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Diese erbringt als Dienstleisterin Sicherheitsdienstleistungen...
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