Kein Anspruch auf Erklärung des Bedauerns über das Ausscheiden des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis
Ein Arbeitnehmer, dessen Leistung und Verhalten im Arbeitszeugnis mit "gut" bewertet worden ist, hat keinen Anspruch auf Bescheinigung des Bedauerns über sein Ausscheiden, schon gar nicht auf die Steigerung ("wir bedauern sehr"). Es besteht zudem kein Anspruch darauf, dass (gute) Wünsche für die private Zukunft...
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