Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews (Page 87)

Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für den Zeitraum zwischen rechtswidriger Entlassung und Wiederaufnahme der Beschäftigung

Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme seiner früheren Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder, bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, auf eine Vergütung als Ersatz für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub. Ist der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums einer neuen Beschäftigung nachgegangen,...

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Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch? Zur Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei einer internen Stellenausschreibung

Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen...

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Verpflichtung zur Krankmeldung via WhatsApp datenschutzrechtlich nicht zulässig

Die Nutzung von WhatsApp durch den Arbeitgeber für die Übermittlung von sensiblen Beschäftigtendaten wie insbesondere Gesundheitsdaten ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Darauf hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) am 12.05.2020 im 25. Datenschutzbericht für das Jahr 2019 hingewiesen. Arbeitgeber dürften ihre Beschäftigten...

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Besonderer Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

Die nationalen Regelungen, wonach ein interner Datenschutzbeauftragter nur aus wichtigem Grund gekündigt und nur aus wichtigem Grund von seinem Amt abberufen werden kann, sind mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar. Die (geplante) Ersetzung des internen Datenschutzbeauftragten durch einen externen Datenschutzbeauftragten ist in der Regel kein wichtiger Grund...

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