Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Pflicht zum Angebot der Arbeit im Homeoffice
Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 eine Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Unternehmen insbesondere - zunächst befristet bis zum 15.03.2021 - verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt. Die Verordnung tritt bereits am 27.01.2021 in Kraft. Die Kernpunkte der neuen...
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