Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen – nicht aber für Zulagen für Schicht- und Samstagsarbeit
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit stellen Erschwerniszulagen gem. § 850a Nr. 3 ZPO dar und sind damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Für die Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe diese Zulagen "üblich" und damit pfändbar sind, kann an die Regelung des §...
Read More