Entlassung eines Mitarbeiters auf Verlangen des Betriebsrats wegen Störung des Betriebsfriedens ist gerechtfertigt
Wird dem Arbeitgeber rechtskräftig aufgegeben, auf Verlangen des Betriebsrats einen Arbeitnehmer gem. § 104 BetrVG wegen Störung des Betriebsfriedens zu entlassen, so ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt. Der Arbeitgeber ist in...
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