Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderungen
Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur streitig, ob sich aus den §§ 111 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bzw. aus den §§ 935, 938 der Zivilprozessordnung (ZPO) ein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung von Betriebsänderungen bis zum Abschluss der vom Arbeitgeber geschuldeten Information und...
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