Mittels App eingesetzte Auslieferungsfahrer dürfen eigenen Betriebsrat wählen
Für die Annahme eines relativ verselbstständigten Betriebsteils i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) genügt es, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (im Anschluss an den Beschluss...
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