Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein
Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in der Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der bis zum 24.05.2018 gültigen Fassung (a.F.) zu widerrufen. Personenbezogene Daten dürfen...
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