EuGH: Rufbereitschaft eines Teilzeit-Feuerwehrmanns ist keine Arbeitszeit
Die ständige Rufbereitschaftszeit eines teilzeitbeschäftigten Reserve-Feuerwehrmanns, der nebenbei mit Genehmigung seines Arbeitgebers eine selbstständige berufliche Tätigkeit als Taxifahrer ausübt, stellt keine "Arbeitszeit" im Sinn der Arbeitszeitrichtlinie dar. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die ständige Abrufbarkeit dazu führen würde, dass er insgesamt in der...
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