Betriebsrat: Bereitstellung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses ist nicht selbstverständlich
Die Überwachung und Kontrolle des Telefon- und Internetverkehrs von Betriebsräten kann durch entsprechende Vereinbarungen verhindert werden und erfordert nicht zwangsläufig separate Telefon- und Internetanschlüsse der Betriebsräte. Ein uneingeschränkter Internetzugang des Betriebsrates scheitert in der Regel an dem Interesse des Arbeitgebers, den Zugriff auf Seiten mit...
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