Verlängerung der Sonderregelungen für Kurzarbeit
Die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden bis zum 30.06.2023 verlängert. Danach gilt: Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld: Anstatt mindestens 1/3 müssen nur mindestens 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebs von einem Entgeltausfall betroffen sein. Zudem müssen negativen Arbeitszeitsalden vor Gewährung des Kurzarbeitergeldes aufgebaut werden. Erstreckung...
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