Betriebliche Altersversorgung über Pensionskasse: Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung
Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse im Sinne von § 1b Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16...
Read More