Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Matrixstruktur im Unternehmensverbund
Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Vertragsarbeitgeberin sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Matrixstruktur eines Unternehmensverbunds zum Geschäftsführer von zwei anderen dem Unternehmensverbund angehörenden Gesellschaften bestellt wurde. Ein Mitarbeiter trat im Oktober 1998 gemäß Anstellungsvertrag als Leiter des...
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